Häufige Fragen rund um Energieausweise & Beratung

❓ Wann brauche ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden – unabhängig davon, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt.

❓ Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
Der Bedarfsausweis wird rechnerisch anhand der Bausubstanz und Haustechnik berechnet – unabhängig vom Nutzerverhalten.

Ich berate Sie, welcher Ausweis für Ihr Gebäude notwendig ist.

❓ Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ab Ausstellung ist ein Energieausweis 10 Jahre gültig, sofern keine umfassende Sanierung erfolgt.

❓ Was ist ein iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich geförderter Maßnahmenplan für die energetische Sanierung.
Er ist oft Voraussetzung für Fördermittel von KfW und BAFA.

❓ Welche Kosten entstehen?

Die Kosten hängen vom Gebäudetyp und Aufwand ab.
Ein einfacher Verbrauchsausweis beginnt bei 595 € inkl. MwSt.
Gern erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

❓ Wie schnell bekomme ich den Energieausweis?

In der Regel innerhalb von 2–4 Werktagen nach Eingang aller Unterlagen.
Express-Erstellung ist nach Absprache möglich.

❓ Wie erhalte ich den Ausweis?

Sie erhalten ein druckfähiges PDF per E-Mail. Auf Wunsch auch als Postversand in Papierform.