Relevante GEG-Paragraphen für den Bedarfsausweis:

§ 80 GEG (1) & (2) Verpflichtend für Neubauten und Änderungen an bestehenden Gebäuden – ausschließlich als Bedarfsausweis

§ 80 Abs. 3 GEG Für Gebäude vor 1.11.1977 mit ≤ 4 WE ohne Wärmeschutzverordnung-77-Standard ist der Bedarfsausweis Pflicht § 81 GEG Definition & Anforderungen für den Energiebedarfsausweis (Detailberechnung, bauliche und technische Daten)

§ 82 GEG Regelungen zum Verbrauchsausweis – grenzt ab, wann kein Verbrauchsausweis genutzt werden darf (z. B. fehlende Daten) § 87 GEG Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, Kennzeichnungspflicht von Bedarfsausweis (Art und Werte)

Bedarfsausweis – gesetzliche Anforderungen (kurz & verständlich)

  • Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn:

    • das Gebäude ein Neubau ist

    • das Gebäude wesentlich verändert oder saniert wurde (z. B. Anbauten, Nutzungsänderung)

    • das Gebäude vor 1977 gebaut wurde und maximal 4 Wohneinheiten hat und nicht auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurde

  • Der Bedarfsausweis basiert auf:

    • einer Detailbewertung der Gebäudehülle und Heiztechnik

    • baulichen und technischen Daten (z. B. Wandaufbau, Fenster, Dämmung, Heizungsart)

    • standardisierten Berechnungsverfahren (z. B. nach DIN V 4108-6 / 4701-10 oder DIN V 18599)

  • Verbrauchsdaten spielen keine Rolle – der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten

  • Der Bedarfsausweis ist oft Voraussetzung für:

     

    • staatliche Fördermittel (z. B. KfW, BAFA, BEG)

    •  

    • die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

    •  

    • eine qualifizierte, objektive Modernisierungsberatung

    •  

    • eine rechtssichere, nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudezustands

    •  

    • die fachgerechte Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen

  • Bei Immobilienanzeigen muss klar erkennbar sein, dass ein Bedarfsausweis vorliegt – inklusive Art und Energiewerten

 


✅  Bedarfsausweisausweis nach GEG – & Checkliste

🏠 Allgemeine Gebäudedaten
  • Adresse des Gebäudes
  • Baujahr (ggf. auch Baujahr von Anbauten oder Sanierungen)

  • Gebäudetyp: z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus

  • Anzahl der Wohneinheiten

  • Art der Nutzung (nur Wohnen)


📐 Maße & Bauteile

  • Grundrisse oder Wohnflächenberechnung (wenn vorhanden)

  • Außenmaße des Gebäudes (Länge, Breite, Geschosshöhe)

  • Wandaufbau / Dämmung (z. B. Ziegel, Hohlblock, Dämmstoff + Dicke)

  • Art der Fenster (z. B. 2-fach / 3-fach-Verglasung, Rahmenmaterial)

  • Dachaufbau + Dämmung

  • Kellerdecke oder Bodenplatte: Aufbau + ggf. Dämmung


🔥 Heiz- und Anlagentechnik

  • Art der Heizung (z. B. Gas, Öl, Wärmepumpe)

  • Baujahr der Heizungsanlage

  • Warmwasserbereitung: zentral oder dezentral

  • ggf. Lüftungsanlage (mit/ohne Wärmerückgewinnung)

  • Informationen zu Solaranlage / PV-Anlage (falls vorhanden)


📑 Sanierungen / Modernisierungen (falls vorhanden)

  • Nachweise über durchgeführte Maßnahmen (z. B. Rechnungen, Baujahr Fenster, Dachdämmung etc.)

  • Bei Fördermittelanträgen: ggf. Nachweis über WSchV-77-Standard


📷 Optional hilfreich:

  • Fotos von Gebäudeseiten, Dach, Fenster, Heizung