Verbrauchsausweis nach GEG – & Checkliste

📘 Gesetzliche Grundlagen laut GEG (Gebäudeenergiegesetz)

  • 80 GEG: Ein Energieausweis ist Pflicht beim Verkauf, Vermietung oder Neubau eines Gebäudes.
  • 82 GEG: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
    - Bedarfsausweis (basiert auf baulichen Eigenschaften)
    - Verbrauchsausweis (basiert auf realem Energieverbrauch)

 

📄 Wann darf ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden?

  •  Ein Verbrauchsausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf nur ausgestellt werden, wenn:
  • das Gebäude mehr als 4 Wohneinheiten hat oder
  • das Gebäude nach dem 1. November 1977 gebaut wurde oder
  • es vor 1977 gebaut, aber nachträglich energetisch modernisiert wurde (mindestens auf EnEV-1977-Niveau)

 

Außerdem müssen lückenlose Heizverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen.

In allen anderen Fällen – z. B. bei unsanierten Altbauten mit weniger als 5 Wohneinheiten – ist ein Bedarfsausweis Pflicht.

 

📋 Checkliste: Unterlagen & Angaben für den Verbrauchsausweis

 

🔧 1. Verbrauchsdaten (Pflichtangabe)

☐ Heizenergieverbrauch der letzten 3 vollständigen Kalenderjahre      vorhanden
☐ Abrechnungen, Zählerstände oder Lieferbelege liegen vor
☐ Einheiten korrekt angegeben (kWh, m³ (Gas), Liter (Öl), Fernwärme-Einheiten)

            Warmwasserbereitung:

☐ Zentrale Warmwasserbereitung (z. B. Heizkessel im Keller)
☐ Dezentrale Warmwasserbereitung (z. B. Durchlauferhitzer, Boiler)
☐ Warmwasser getrennt gemessen oder bekannt

 

🏠 2. Gebäudedaten

☐ Baujahr des Gebäudes bekannt
☐ Anzahl der Wohneinheiten erfasst
☐ Wohnfläche (m²) korrekt ermittelt
☐ Gebäudeart (EFH, MFH) bestimmt
☐ Art der Heizungsanlage (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe etc.) und Baujahr dokumentiert
☐ Adresse des Gebäudes vollständig